FÜR IHRE ENTSCHEIDUNG

Welche Termine bestimmen Ihren Versicherungsplan?

Notieren Sie Mietbeginn, Eigentumsübergang der Geräte, Arbeitsbeginn des Teams und die erste Patientenbehandlung. Ordnen Sie jedem Termin den benötigten Schutz zu.

Die persönliche Absicherung des Gründers und die Verträge der Praxis sollten gemeinsam geplant, aber finanziell getrennt gerechnet werden.

Eigenen Bedarf einordnen
01LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Wann beginnt der Versicherungsbedarf einer neuen Arztpraxis?

Der Versicherungsbedarf beginnt mit den ersten übernommenen Risiken. Schon vor der Eröffnung können Geräte geliefert sein oder Räume in Ihrer Verantwortung stehen. Prüfen Sie deshalb Kauf-, Miet- und Finanzierungsverträge auf Beginn, Eigentum und vereinbarte Absicherung.

Erstellen Sie einen Terminplan mit Verantwortlichen. Wer meldet eine vorgezogene Lieferung? Wer bestätigt den Haftpflichtbeginn? Wer prüft eine zusätzliche Betriebsstätte? Ein fester Eröffnungstermin hilft nur, wenn Verzögerungen und Änderungen ebenfalls an den Versicherer gelangen. Für Bau- oder Umbauleistungen können zudem andere Beteiligte und Verträge zuständig sein als für die spätere Praxisausstattung.

02LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Welche Berufshaftpflicht braucht die geplante Praxis?

Die Berufshaftpflicht muss zur Fachrichtung, zum Behandlungsspektrum und zur Organisation passen. Nennen Sie operative Tätigkeiten, invasive Verfahren, angestellte Ärzte und weitere Standorte. Die bisherige Police für eine Klinikanstellung sollte nicht ungeprüft als Niederlassungsschutz weitergeführt werden.

Bei vertragsärztlicher Tätigkeit sind Nachweise gegenüber den zuständigen Stellen zu beachten. Die gesetzlichen Mindestvorgaben sind eine Untergrenze, keine individuelle Bedarfsberechnung. Im Ratgeber Berufshaftpflicht für BAG und MVZ werden die Unterschiede nach Organisationsform erläutert. Lassen Sie die Bescheinigung vor dem benötigten Termin erstellen.

03LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Wie wird die neue Praxiseinrichtung erfasst?

Führen Sie ein Inventar mit Möbeln, medizinischen Geräten, IT und sonstigen versicherten Sachen. Maßgeblich ist der nach dem Vertrag erforderliche Versicherungswert; ein niedriger Buchwert oder günstiger Gebrauchtkauf muss nicht dem Wiederbeschaffungsbedarf entsprechen. Geleaste und fremde Geräte sollten gesondert markiert werden.

Vergleichen Sie versicherte Sachgefahren und besondere Technikrisiken. Die Praxisinhaltsversicherung der Deutschen Ärzteversicherung nennt unter anderem Einrichtung und medizinische Ausstattung; transportierte oder mobil eingesetzte Geräte erfordern einen genaueren Blick. Eine Sammelbezeichnung „Praxisschutz“ ersetzt keine Liste der vereinbarten Bausteine.

04LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Wie unterscheiden Gründer privaten und betrieblichen Ausfallbedarf?

Berechnen Sie den Haushalt des Gründers getrennt von den laufenden Praxiskosten. Krankentagegeld betrifft den persönlichen Verdienstausfall, eine Praxisausfallversicherung die vereinbarten Folgen eines persönlichen Ausfalls für die Praxis. Ein Ertragsausfall nach versichertem Sachschaden wiederum knüpft an einen anderen Auslöser an.

Reines Planungsbeispiel: 3.000 Euro Miete, 9.000 Euro Personal und 2.000 Euro sonstige fortlaufende Kosten ergeben 14.000 Euro monatlichen Praxisbedarf. Das ist keine Versicherungsprämie und noch keine garantierte Entschädigung. Prüfen Sie, welche Positionen im Vertrag anerkannt werden und welche Einnahmen trotz Ausfalls weiterlaufen. Der Praxisrechner hilft bei der eigenen Aufstellung.

05LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Was gehört zur digitalen Absicherung vor der Eröffnung?

Klären Sie Benutzerkonten, Datensicherung, Wiederherstellung und Zugriffsrechte vor dem ersten Patientendatensatz. Ein Cybervertrag sollte zur tatsächlichen IT-Struktur passen. Fragen Sie, wer bei einem Vorfall erreichbar ist und welche Dienstleister der Versicherer einbezieht.

Die KBV bietet Vorgaben und Hilfen zur IT-Sicherheit. Versicherungsfragen und technische Pflichten sollten gemeinsam mit dem IT-Dienstleister beantwortet werden. Bestätigen Sie Schutzmaßnahmen im Antrag nur, wenn sie tatsächlich umgesetzt und dokumentiert sind. Geplante Maßnahmen sind von bereits bestehenden zu unterscheiden.

06LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Gründungsfahrplan für den Versicherungsschutz

PhaseErgebnis
KonzeptPraxisform, Fachgebiet, Leistungen und Personal stehen fest
VerträgeMiet-, Geräte- und Finanzierungsrisiken sind zugeordnet
Vor LieferungInventarwerte und Versicherungsbeginn sind abgestimmt
Vor BehandlungHaftpflichtbestätigung und persönliche Absicherung liegen vor
Vor IT-StartSicherheitsmaßnahmen und Cyber-Meldeweg sind dokumentiert
Nach AnlaufphaseUmsatz, Personal und Gerätewerte werden mit der Planung abgeglichen

Für ein belastbares Angebot benötigen Sie anfangs keine perfekte Prognose. Kennzeichnen Sie Planwerte und aktualisieren Sie sie, sobald reale Zahlen vorliegen. So bleibt der Vertrag mit Ihrer Praxisentwicklung verbunden, statt dauerhaft auf der ersten Gründungsskizze zu beruhen.

07LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Häufige Fragen: Versicherungen zur Praxisgründung

Reicht eine einzige Praxisversicherung für die Gründung?

Eine Praxisversicherung kann mehrere Bausteine bündeln. Für eine Praxisgründung müssen dennoch Haftpflicht, Sachwerte, verschiedene Ausfallursachen und persönliche Vorsorge einzeln geprüft werden.

Wann sollte die Arzthaftpflicht einer neuen Praxis beginnen?

Die Arzthaftpflicht einer neuen Praxis sollte spätestens für die erste versicherungsrelevante ärztliche Tätigkeit wirksam sein. Erforderliche Nachweise und vorbereitende Tätigkeiten sollten vorher mit Versicherer und zuständigen Stellen abgestimmt werden.

Sind geleaste Geräte automatisch mitversichert?

Geleaste Geräte einer neuen Arztpraxis sind nur im vereinbarten Umfang versichert. Eigentumsverhältnisse, Leasingpflichten und mögliche bestehende Geräteversicherungen gehören in den Abgleich.

Welche Angaben braucht ein Praxisgründungsangebot?

Für die Praxisgründung sind Fachgebiet, Praxisform, Personal, Leistungsumfang, Räume, Gerätewerte und Starttermine wesentlich. Planwerte sollten ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

VON DER INFORMATION ZUM ANGEBOT

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