FÜR IHRE ENTSCHEIDUNG

Welche BU-Rente benötigen Sie zusätzlich zum Versorgungswerk?

Berechnen Sie zuerst den monatlichen Finanzbedarf und ziehen Sie nur Einnahmen ab, die im selben Leistungsfall tatsächlich verfügbar sind. Satzungen der Versorgungswerke und Bedingungen privater BU-Verträge unterscheiden sich. Eine Versorgungswerksrente ist deshalb nicht automatisch anrechenbar, wenn eine private BU bereits leistet.

Vergleichen Sie Infektionsklausel, konkrete ärztliche Tätigkeit, Verweisung, Teilzeit, Nachversicherung und Laufzeit. Eine Infektionsklausel gilt nicht automatisch in jeder BU. Auch Umorganisationsregeln sind tarifabhängig.

Eigenen Bedarf einordnen
01ÜBERBLICK

Arbeitskraft und Versorgungswerk zusammen betrachten

Ärzte haben ein hohes Risiko, aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten zu können. Wie auch für jeden anderen Berufstätigen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte besonders wichtig. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass heutzutage viele Ärzte nicht mehr nur bis zum 60. Lebensjahr, sondern bis ins hohe Alter arbeiten und ihre Praxis auch noch lange nach dem 60. Lebensjahr führen, ist eine solide und langfristige Berufsunfähigkeitsversicherung essenziell.

Zudem steigt das Risiko der Berufsunfähigkeit mit dem Alter an. Obgleich Ärzte eine BU-Absicherung in Form einer Mindestabsicherung über ihr Versorgungswerk haben, sollte diese durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden.

02LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Weshalb ist eine private BU-Versicherung notwendig, wenn Ärzte doch über das Versorgungswerk abgesichert sind?

  • Frage: Ist ein Arzt nicht über ein Versorgungswerk gegen Berufsunfähigkeit abgesichert?
  • Antwort: Grundsätzlich ja.
  • Frage: Ist die Absicherung im Versorgungswerk ausreichend?
  • Antwort: Ob die Absicherung des Versorgungswerks ausreicht, hängt von dessen Leistungsregeln, Ihrer Rentenanwartschaft und Ihrem persönlichen Finanzbedarf ab.
  • Frage: Weshalb nicht?
  • Antwort:
    • Die konkret ausgeübte Tätigkeit als Arzt ist nicht abgesichert, d.h. der Arzt kann auf eine andere Tätigkeit innerhalb seines Berufsbildes verwiesen werden.
    • Die Satzung des zuständigen Versorgungswerks bestimmt den Umfang der erforderlichen Berufsunfähigkeit und ob die ärztliche Tätigkeit aufgegeben werden muss.
    • Die Absicherung aus dem Versorgungswerk reicht in der Regel nicht aus, um für den Ernstfall bedarfsgerecht versorgt zu sein.
    • Besonders Medizinstudenten (auch Zahnmedizinstudenten) müssen privat vorsorgen, da sie noch nicht im Versorgungswerk sind.

Tipp: Achten Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte auf kundenfreundliche Bedingungen:

Die folgenden Umorganisations- und Infektionsregeln beschreiben mögliche vertragliche Ausgestaltungen einer Ärzte-BU. Sie gelten nicht automatisch bei jedem Versicherer. Für Mitarbeiterschwellen, Prognosezeiten und Gutachten ist jeweils das konkrete Bedingungswerk maßgeblich.

  • Verzicht auf Umorganisationsprüfung bei Selbständigen, wenn durchgehend weniger als 5 Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren im Betrieb beschäftigt waren.
  • Bei selbständigen Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern oder Psychotherapeuten gilt: Als Mitarbeiter zählen nur Angestellte mit einem akademischen Abschluss in einem Heilberuf.

Berufliches Tätigkeitsverbot: Neben der bedingungsgemäßen Definition zum BU-Begriff kann Berufsunfähigkeit auch aufgrund der zusätzlichen Infektionsklausel vorliegen.

Tipp: Die Infektionsklausel (gilt für alle Berufe mit Patientenkontakt) sollte unbedingt im Vertrag enthalten sein.

  • Berufsausübung ist aus gesundheitlichen Gründen noch möglich, aber vom Versicherten geht eine Infektionsgefahr für andere Personen aus.
  • Versicherter unterliegt einem Tätigkeitsverbot, welches nachzuweisen ist:
    • Ergibt sich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz oder einer anderen Rechtsvorschrift.
    • Gilt für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten.
    • Bezieht sich auf mindestens 50 % der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
  • Sonderregelung:
    • für Human- und Zahnmediziner,
    • Studierende der Human- und Zahnmedizin,
    • medizinisch behandelnde bzw. pflegerische Berufe mit Patientenkontakt.
    • Es reicht aus, wenn sich das Tätigkeitsverbot vollständig auf die Tätigkeit bezieht, Patienten zu behandeln, zu versorgen oder zu betreuen. Dies gilt auch dann, wenn die Teiltätigkeit „Behandlung, Betreuung oder Versorgung von Patienten“ weniger als 50 % der Gesamttätigkeit ausmacht und es sich um ein prägendes Tätigkeitsmerkmal handelt.
  • Liegt bei Human- und Zahnmedizinern oder Studierenden der Human-/Zahnmedizin kein behördliches Tätigkeitsverbot vor, wird die Ansteckungsgefahr nach objektiven Kriterien und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beurteilt. Im Zweifel wird ein Gutachten eines Facharztes für Hygiene- und Umweltmedizin eingeholt. Die Kosten dafür werden übernommen.
  • Für eine Leistung aufgrund der Infektionsklausel ist also nicht zwingend ein Tätigkeitsverbot erforderlich.
03LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Fazit: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist – trotz Versorgungswerk – eine sehr wichtige Absicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist aus vielen Gründen sehr empfehlenswert, u.a.:

  • Eine private BU kann je nach Vertrag bereits bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit leisten. Versorgungswerke prüfen nach ihren Satzungen häufig ein breiteres ärztliches Berufsbild. Eine pauschale Prozentregel für alle Versorgungswerke ersetzt diese Prüfung nicht.
  • Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei erfüllten Vertragsvoraussetzungen; vereinbarte Ausschlüsse und Risikobegrenzungen bleiben zu beachten.
  • Ärzte sind im Rahmen ihrer Arbeit einem erhöhten Infektionsrisiko bzw. Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Deshalb sollte eine passende Infektionsklausel ausdrücklich im gewählten BU-Vertrag vereinbart sein.
  • Ein infektionsbedingtes Tätigkeitsverbot kann unter eine vereinbarte Infektionsklausel fallen. Die Ärzte-BU leistet jedoch nur, wenn Auslöser, Umfang, Dauer und Nachweise die konkreten Vertragsbedingungen erfüllen.
  • Patientenverantwortung, Schichtdienste und körperliche oder psychische Belastungen prägen viele ärztliche Tätigkeiten. Für eine passende BU sind die tatsächlichen Aufgaben, der persönliche Bedarf und die Leistungsvoraussetzungen des Vertrags entscheidend.
04LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Ärzte-BU: Leistungen und Bedingungen vergleichen

Berufsunfähigkeitsversicherungs-Angebote für Ärzte und Mediziner haben oftmals ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Um unter den Arzt-BU-Tarifen die besten Angebote zu ermitteln, empfiehlt sich eine objektive Beratung, bspw. durch unabhängige Versicherungsmakler.

Wenn Sie einen Angebotsvergleich für eine Ärzte-Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. eine Mediziner-Berufsunfähigkeitsversicherung möchten, senden Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage mit dem Angebotsformular auf dieser Website.

Sie können dann entscheiden, ob Sie lediglich einen Vergleich per E-Mail zugesandt haben möchten, um sich selbst zu informieren, oder ob Sie eine telefonische oder persönliche Beratung wünschen.

05LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Ärzte Berufsunfähigkeitsversicherung – Studenten, Jungärzte, Ärzte im praktischen Jahr

Besonders für junge Ärzte und Medizinstudierende sind Ärzte-Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarife häufig sehr günstig. Dies gilt ebenso für Ärzte im praktischen Jahr.

06LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte, Apotheker, Mediziner, Studenten u.a.

Die spezielle Arzt-Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nicht nur an Ärzte, sondern teilweise auch an andere medizinische Berufe, z.B.:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Tierärzte
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Therapeuten, z.B. Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Logopäden
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Krankenschwestern und -pfleger
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Hebammen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Altenpfleger
07LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Berufsunfähigkeitsversicherung für selbständige, freiberufliche und angestellte Ärzte

Die speziellen Berufsunfähigkeitsversicherungen sind sowohl für selbständige, freiberufliche, angestellte als auch verbeamtete Ärzte geeignet.

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