Welche Zahl brauchen Sie zuerst?
Ermitteln Sie die Kosten, die bei einem Ausfall tatsächlich weiterlaufen. Ziehen Sie realistisch fortbestehende Einnahmen ab und prüfen Sie, ob eine Vertretung möglich ist.
Der benötigte Schutz hängt außerdem davon ab, wie lange Rücklagen reichen und wie lange der Vertrag im Leistungsfall zahlt.
Eigenen Bedarf einordnenWelche Auslöser versichert eine Praxisausfallversicherung?
Eine Praxisausfallversicherung kann den persönlichen Ausfall einer versicherten Schlüsselperson durch vereinbarte Ereignisse wie Krankheit oder Unfall absichern. Ob zusätzliche Ursachen eingeschlossen sind, ergibt sich aus dem Tarif. Eine allgemeine Bezeichnung „Praxisausfall“ bedeutet nicht, dass jede Schließung versichert ist.
Die Deutsche Ärzteversicherung und die INTER beschreiben eigene Praxisausfallprodukte. Vergleichen Sie dabei die konkreten Voraussetzungen und Grenzen. Ein Ausfall nach Feuer oder Leitungswasser und ein Stillstand durch Cyberangriff gehören in eine gesonderte Ursachenprüfung.
Welche laufenden Praxiskosten gehören in die Bedarfsrechnung?
Beginnen Sie mit Miete, Personal, Leasing, Finanzierung und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen. Ordnen Sie jede Position danach, ob sie im Ausfall unverändert weiterläuft, sinkt oder entfällt. Prüfen Sie anschließend, welche Positionen der jeweilige Versicherungsvertrag als ersatzfähig behandelt.
Ein einfacher Umsatzwert kann den Bedarf verzerren. Materialkosten können bei weniger Behandlungen sinken, während Personal zunächst weiterbezahlt wird. In einer größeren Praxis können andere Ärzte weiterhin Einnahmen erzielen. Für ein Angebot ist deshalb eine nachvollziehbare Kostenaufstellung hilfreicher als die pauschale Annahme, der gesamte bisherige Umsatz müsse versichert werden.
Beispielrechnung: Welcher Betrag bleibt monatlich offen?
| Planposition | Monatlicher Beispielbetrag |
|---|---|
| Miete und Nebenkosten | 2.500 Euro |
| Fortlaufende Personalkosten | 8.500 Euro |
| Leasing und sonstige feste Verpflichtungen | 2.000 Euro |
| Summe fortlaufender Kosten | 13.000 Euro |
| Verbleibender Beitrag aus weiterlaufendem Betrieb | 3.000 Euro |
| Rechnerisch ungedeckter Praxisbedarf | 10.000 Euro |
Dies ist eine frei gewählte Bedarfsrechnung für eine Arztpraxis, kein Beitrag und keine Leistungszusage eines Versicherers. Die konkrete Entschädigungsberechnung kann anders aufgebaut sein. Verwenden Sie im Praxisrechner Ihre eigenen Werte und lassen Sie erklären, wie diese in Versicherungssumme oder Tagessatz übersetzt werden.
Was bedeuten Karenzzeit und Haftzeit beim Praxisausfall?
Die Karenzzeit beschreibt den vereinbarten Zeitraum bis zum Leistungsbeginn. Die Haftzeit begrenzt die Dauer der vereinbarten Leistung. Beides sollte zu Rücklagen und Wiederanlaufplanung passen. Eine kurze Karenzzeit allein macht einen Vertrag nicht passend, wenn die spätere Leistungsdauer zu knapp ist.
Unterscheiden Sie diese Begriffe von einer Wartezeit nach Vertragsbeginn. Fragen Sie auch, wie wiederholte Ausfälle, teilweise Arbeitsunfähigkeit und eine stufenweise Rückkehr behandelt werden. Psychische Erkrankungen können besondere Bedingungen oder Grenzen haben. Eine pauschale Aussage „Krankheit versichert“ reicht für diese Prüfung nicht.
Wie unterscheiden sich Praxisausfall und Krankentagegeld?
Krankentagegeld betrifft den persönlichen Verdienstausfall nach den vereinbarten Regeln. Praxisausfallversicherung und Sachschaden-Ertragsausfall haben andere Aufgaben. Ordnen Sie deshalb private Haushaltsausgaben und betriebliche Kosten getrennt zu, bevor Sie mehrere Verträge kombinieren.
Lassen Sie außerdem prüfen, welche Anrechnungs- oder Begrenzungsregeln die konkreten Tarife vorsehen. Zwei Verträge führen nicht automatisch zu doppelter Entschädigung derselben Position. Das Ziel ist eine nachvollziehbare Gesamtfinanzierung während des Ausfalls. Bei länger dauerhafter Einschränkung wird zusätzlich die private BU relevant; sie hat wiederum eigene Leistungsvoraussetzungen.
Welche Rolle spielt eine Praxisvertretung?
Eine Vertretung kann Einnahmen sichern, verursacht aber zusätzliche Kosten und ist nicht für jede Fachrichtung sofort verfügbar. Prüfen Sie, ob der Vertrag Vertreterkosten, fortlaufende Kosten oder andere Leistungen vorsieht. Planen Sie nicht mit einer Vertretung, die organisatorisch noch gar nicht gesichert ist.
Für die Anfrage sind Praxisform, versicherte Person, Kostenaufstellung, gewünschte Karenzzeit und mögliche Vertretung hilfreich. Nach Personalaufbau, Umzug oder Investitionen sollte die Rechnung aktualisiert werden. Eine vor Jahren passende Summe kann bei einer gewachsenen Praxis zu klein sein, auch wenn sich die Gesundheit des Inhabers nicht verändert hat.
Häufige Fragen: Praxisausfallversicherung
Zahlt Praxisausfall bei jeder Praxisschließung?
Eine Praxisausfallversicherung zahlt nur bei den vereinbarten Auslösern und Voraussetzungen. Krankheit des Inhabers, Sachschaden und Cybervorfall sollten als unterschiedliche Risiken geprüft werden.
Ersetzt Praxisausfallversicherung das Krankentagegeld?
Die Praxisausfallversicherung ersetzt das persönliche Krankentagegeld nicht automatisch. Betriebliche Kosten und privater Verdienstausfall sind getrennt zu berechnen und anhand der jeweiligen Bedingungen abzustimmen.
Welche Karenzzeit ist für eine Arztpraxis sinnvoll?
Die passende Karenzzeit einer Praxisausfallversicherung hängt von verfügbaren Rücklagen und fortlaufenden Verpflichtungen ab. Berechnen Sie, wie lange die Praxis den ungedeckten Bedarf selbst tragen kann.
Sind psychische Erkrankungen beim Praxisausfall mitversichert?
Ob psychische Erkrankungen in der Praxisausfallversicherung erfasst sind, ist tarifabhängig. Prüfen Sie ausdrücklich Definitionen, Ausschlüsse und besondere Leistungsdauern.
Was passt zu Ihrer Tätigkeit?
Übernehmen Sie Ihren Bedarf in die persönliche Anfrage.
