FÜR IHRE ENTSCHEIDUNG

Warum ist die Satzung des Apothekerversorgungswerks entscheidend?

Die Bayerische Apothekerversorgung weist darauf hin, dass eine an anderer Stelle anerkannte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht automatisch Berufsunfähigkeit nach ihrer Satzung bedeutet. Für andere Versorgungswerke gilt deren eigene Satzung. Eine pauschale Gleichsetzung mit Krankschreibung ist falsch.

Prüfen Sie Ihre konkrete Rentenanwartschaft und Leistungsdefinition. PTA und PKA haben nicht automatisch denselben Versorgungsstatus wie approbierte Apotheker.

Eigenen Bedarf einordnen
01ÜBERBLICK

Berufsunfähigkeit für Apotheker, PTA und PKA

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Apotheker schützt die vereinbarte monatliche Rente bei erfüllten Leistungsbedingungen. Tätigkeit, Rentenhöhe, Laufzeit und Gesundheitsprüfung bestimmen Leistungen und Beiträge. Eine besondere oder dauerhafte Beitragsstabilität lässt sich aus der Berufsbezeichnung allein nicht ableiten.

Pharmaziestudierende können bereits während des Studiums eine BU prüfen. Ein früher Abschluss kann den damaligen Gesundheitszustand absichern; Einstieg, spätere Berufsaufnahme und Erhöhungsrechte müssen zum Vertrag passen. Approbierte Apotheker, PTA und PKA sind unterschiedliche Berufe und können unterschiedlich eingestuft werden:

  • Apotheker (mit Pharmazie-Studium)
  • Pharmazeutisch-Technischer-Assistent (PTA) mit schulischer Ausbildung
  • Pharmazeutisch-Kaufmännischer-Angestellter (PKA) mit Dualer Ausbildung
02LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Private Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker – Wichtige Absicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker ist aus vielen Gründen sehr empfehlenswert, u.a.:

  • Private BU und Apothekerversorgungswerk haben unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen. Häufig leistet eine private BU ab mindestens 50 Prozent Einschränkung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Beim Versorgungswerk ist die jeweilige Satzung maßgeblich; Berufsunfähigkeit ist nicht mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen.
  • Die private BU für Apotheker leistet nach der vereinbarten Definition. Ausschlüsse und Risikobegrenzungen können den Versicherungsschutz beeinflussen.
  • Apotheker sollten eine passende Infektionsklausel ausdrücklich prüfen. Nicht jeder BU-Vertrag enthält automatisch Schutz bei einem Tätigkeitsverbot.
  • Bei Infektionen kann ein behördliches Tätigkeitsverbot relevant werden. Umfang und voraussichtliche Dauer müssen die Anforderungen der vereinbarten Infektionsklausel erfüllen.
  • Beratung, Herstellung, Abgabe von Arzneimitteln, langes Stehen und organisatorische Verantwortung prägen die Arbeit in einer Apotheke. Für die BU-Prüfung ist die tatsächliche Aufgabenverteilung entscheidend.
03LEISTUNGEN & EINORDNUNG

BU für Apotheker, PTA und PKA: Welche Tätigkeit wird versichert?

Die BU für Apotheker sollte die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit abbilden. Öffentliche Apotheke, Krankenhausapotheke, Forschung und Industrie unterscheiden sich. Für PTA spielen Herstellung, Prüfung und Kundenkontakt eine andere Rolle als kaufmännische Aufgaben einer PKA. Eine Einstufung nur unter „Apotheke“ ist deshalb zu ungenau.

BerufFür die Anfrage beschreiben
ApothekerApprobation, Anstellung oder Inhaberschaft, Beratung, Rezeptur, Leitung und Personalverantwortung
PTAPraktische pharmazeutische Aufgaben, Rezeptur, Labor- und Beratungsanteil
PKAEinkauf, Lager, Abrechnung und andere kaufmännische Tätigkeiten
04LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Welche BU-Rente brauchen Apotheker zusätzlich zur vorhandenen Versorgung?

Für die BU-Bedarfsrechnung zählen private Lebenshaltung, Wohnen, laufende Kredite und notwendige Vorsorge. Leistungen des Apothekerversorgungswerks dürfen nur für den Leistungsfall berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich verfügbar sind. PTA und PKA sind nicht aufgrund ihrer Tätigkeit automatisch Mitglied eines Apothekerversorgungswerks.

Eine Versorgungslücke von beispielsweise 2.000 Euro pro Monat ist ein rechnerischer Bedarf und kein Versicherungsbeitrag. Nutzen Sie den Versorgungslückenrechner mit eigenen Zahlen. Fixkosten einer selbstständigen Apotheke sind gesondert zu betrachten.

05LEISTUNGEN & EINORDNUNG

Wie stellen Apotheker eine vollständige BU-Anfrage?

Für eine BU-Anfrage benötigen Apotheker, PTA und PKA neben Tätigkeit und gewünschter Rente auch Eintrittsalter, Laufzeit und vorhandene Verträge. Gesundheitsfragen müssen vollständig entsprechend ihrem Wortlaut beantwortet werden. Medizinische Details gehören in die dafür vorgesehene spätere Risikoprüfung.

Prüfen Sie bei der Tarifauswahl Verweisung, Umorganisation bei Selbstständigen, Nachversicherung und Teilzeit. Eine AU-Klausel für längere Krankschreibung ist von der eigentlichen BU-Leistung zu unterscheiden.

VON DER INFORMATION ZUM ANGEBOT

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