Arzt Berufsunfähigkeitsversicherung – BU für Ärzte, Mediziner 2024

Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte, Apotheker, Therapeuten, Mediziner u.a.

Arztversicherung Leistungen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte, Apotheker, Therapeuten, Mediziner u.a.

Ärzte haben ein hohes Risiko, aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten zu können. Wie auch für jeden anderen Berufstätigen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Ärzte besonders wichtig. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass heutzutage viele Ärzte nicht mehr nur bis zum 60. Lebensjahr, sondern bis ins hohe Alter arbeiten und ihre Praxis auch noch lange nach dem 60. Lebensjahr führen, ist eine solide und langfristige Berufsunfähigkeitsversicherung essentiell.

Zudem steigt das Risiko der Berufsunfähigkeit mit dem Alter an. Obgleich Ärzte eine BU Versicherung in Form einer Mindestabsicherung über ihr Versorgungswerk haben, sollte diese durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden.

Weshalb ist eine private BU-Versicherung notwendig, wenn Ärzte doch über das Versorgungswerk abgesichert sind?

  • Frage: Ist ein Arzt nicht über ein Versorgungswerk gegen Berufsunfähigkeit  abgesichert?
  • Antwort: Grundsätzlich ja.
  • Frage: Ist die Absicherung im Versorgungswerk ausreichend?
  • Antwort: Grundsätzlich nein.
  • Frage: Weshalb nicht?
  • Antwort:
    • Die konkret ausgeübte Tätigkeit als Arzt ist nicht abgesichert, d.h. der Arzt kann auf eine andere Tätigkeit innerhalb seines Berufsbildes verwiesen werden.
    • Eine Leistung gibt es erst bei 100%-iger Berufsunfähigkeit und Aufgabe der Tätigkeit
    • Die Absicherung aus dem Versorgungswerk reicht in der Regel nicht aus, um für den Ernstfall bedarfsgerecht versorgt zu sein.
    • Besonders Medizinstudenten (auch Zahnmedizin-Studenten) müssen privat vorsorgen, da sie noch nicht im Versorgungswerk sind.

Tipp: Achten Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte auf kundenfreundliche Bedingungen:

  • Verzicht auf Umorganisationsprüfung bei Selbständigen, wenn durchgehend weniger als 5 Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren im Betrieb beschäftigt
  • Bei selbständigen Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern oder Psychotherapeuten gilt: Als Mitarbeiter zählen nur Angestellte mit einem akademischen Abschluss in einem Heilberuf! 

Berufliches Tätigkeitsverbot: Neben der bedingungsgemäßen Definition zum BU-Begriff kann Berufsunfähigkeit auch aufgrund der zusätzlichen Infektionsklausel vorliegen.

Tipp: Infektionsklausel (gilt für alle Berufe) muss enthalten sein

  • Berufsausübung ist aus gesundheitlichen Gründen noch möglich, aber vom Versicherten geht eine Infektionsgefahr für andere Personen aus
  • Versicherter unterliegt einem Tätigkeitsverbot, welches nachzuweisen ist
    • Ergibt sich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz oder einer anderen Rechtsvorschrift
    • Gilt für einen Zeitraum von mind. 6 Monaten
    • Bezieht sich auf mind. 50 % der zuletzt ausgeübten Tätigkeit
  • Sonderregelung
    • für Human- und Zahnmediziner
    • Studenten der Human- und Zahnmedizin
    • Medizinisch behandelnde bzw. pflegerische Berufe mit Patientenkontakt
    • Es reicht aus, wenn sich das Tätigkeitsverbot vollständig auf die Tätigkeit bezieht, Patienten zu behandeln, zu versorgen oder zu betreuen. Dies gilt auch dann, wenn die Teiltätigkeit „Behandlung, Betreuung oder Versorgung von Patienten“ weniger als 50 % der Gesamttätigkeit ausmacht und es sich um ein prägendes Tätigkeitsmerkmal handelt.
  • Liegt bei Human- und Zahnmedizinern oder Studenten der Human- / Zahnmedizin kein behördliches Tätigkeitsverbot vor, wird die  Ansteckungsgefahr nach objektiven Kriterien und dem aktuellen
    Stand der medizinischen Wissenschaft beurteilt. Im Zweifel wird ein Gutachten eines Facharztes für Hygiene- und Umweltmedizin eingeholt. Die Kosten dafür werden übernommen.
  • Für eine Leistung aufgrund der Infektionsklausel ist also nicht zwingend ein Tätigkeitsverbot erforderlich.

 

Fazit: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist – trotz Versorgungswerk – eine sehr wichtige Absicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist aus vielen Gründen sehr empfehlenswert, u.a.:

  • Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet früher (bereits bei 50% Berufsunfähigkeit) als die BU Versicherung der Versorgungswerke (erst bei 100% Arbeitsunfähigkeit).
  • Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet unabhängig vom Auslöser bzw. der Ursache der Berufsunfähigkeit
  • Ärzte sind im Rahmen ihrer Arbeit einem erhöhten Infektionsrisiko bzw. Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Daher enthält die private Berufsunfähigkeitsversicherung die sog. Infektionsklausel.
  • Bei bestimmten Infektionen wird außerdem ein Berufsverbot ausgesprochen. Gerade in diesem Fall leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der Infektionsschutzklausel.
  • Durch besondere Belastungen ihrer Tätigkeit, wie auch der hohen Verantwortung für menschliches Leben und unregelmäßige und lange Arbeitszeiten, haben Ärzte ein besonders hohes Risiko, berufsunfähig zu werden.

Arzt Berufsunfähigkeitsversicherung – Starke Leistungen – niedrige Beiträge

Berufsunfähigkeitsversicherung-Angebote für Ärzte und Mediziner haben oftmals ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis. Um unter den Arzt-BU-Tarifen die besten Angebote zu ermitteln, empfiehlt sich eine objektive Beratung, bspw. durch unabhängige Versicherungsmakler.

Wenn Sie einen Angebotsvergleich für eine Ärzte-Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. eine Mediziner-Berufsunfähigkeitsversicherung möchten, senden Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage mit dem nebenstehenden Angebotsformular.

Sie können dann entscheiden, ob Sie lediglich einen Vergleich per Email zugesandt haben möchten, um sich selbst zu informieren, oder ob Sie eine telefonische oder persönliche Beratung möchten.

Ärzte Berufsunfähigkeitsversicherung – Studenten, Jungärzte, Ärzte im praktischen Jahr

Besonders für junge Ärzte und Medizinstudenten sind Ärzte-Berufsunfähigkeitsversicherung-Tarife häufig sehr günstig. Ebenso für Ärzte im praktischen Jahr.

Spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ärzte, Apotheker, Mediziner, Studenten u.a.

Die spezielle Arzt-Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nicht nur an Ärzte, sondern teilweise auch an andere medizinische Berufe, z.B.:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Tierärzte
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Therapeuten, z.B. Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Logopäde
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Krankenschwestern
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Hebammen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung für Altenpfleger

Berufsunfähigkeitsversicherung für selbständige, freiberufliche und angestellte Ärzte

Die speziellen Berufsunfähigkeitsversicherungen sind sowohl für selbstständige, freiberufliche, angestellte und verbeamtete Ärzte geeignet.

 

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